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Speziell bei dem Kraftfahrzeugimport ist der Eigenimport in die Schlagzeilen gelangt. Da die Fahrzeughändler mit den Herstellern Verträge haben, die einen Marken- und Gebietsschutz beinhalten, gibt es oft Schwierigkeiten bei Garantieleistungen und Gewährleistungen. Reparaturwerkstätten wollen oft Fahrzeuge, die privat importiert wurden, nicht die Garantiebedingungen anwenden.
Diese Vorgangsweisen entsprechen oft nicht dem EU-Recht und einige Autohersteller wurden schon zu hohen Geldsummen verurteilt.
Ein zweites Problem ist jenes der Fahrzeuggenehmigung. Während sich normalerweise der Importeur um eine Typengenehmigung eines Fahrzeuges kümmern muss und damit einen Typenschein ausstellen kann, muss der Eigenimporteur um eine Einzelgenehmigung ansuchen, was immer mit einem Mehraufwand verbunden ist. Ein EU-Typenschein soll auch diesem Problem begegnen, aber der ist noch Zukunftsmusik. Dann soll es wenigstens wesentlich vereinfacht sein, ein Fahrzeug in einem anderen EU Land zu kaufen und selbst zu importieren. Für Import aus anderen Ländern wird es dadurch auch nicht leichter.
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