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Die acht Orte waren:
Die Eidgenossenschaft der Acht Alten Orte entstand durch Ausweitung des Bündnisses der Urkantone um fünf weitere Orte. Dabei handelte es sich um einen äußerst heterogenen Staatenbund, welcher auf einer Reihe von Verträgen bestand, an welchen teilweise nicht einmal sämtliche Orte beteiligt waren. Dennoch bildete sich aus diesem Bund allmählich die Schweiz als eigenständiges Gebilde innerhalb des Deutschen Reiches heraus.Am Ende dieser Epoche stand das Stanser Verkommnis, welches den Konflikt innerhalb der Eidgenossenschaft regelte, der rund um den Beitritt von Solothurn und Freiburg entstanden war. Die darauffolgende Expansion der Eidgenossenschaft führte zu den Dreizehn Alten Orten.
Siehe auch: Alte Eidgenossenschaft.
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