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Eine dieser Quellen ist das virtuelle Deutsche Rechtswörterbuch, welches die Quellen des Culmischen oder Kulmer Rechtes aufführt :www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/a/K222.htm
Ein anderes war die Danziger Willkür.
Personen betreffende Urkunden
Seit der Reformation wurden Kirchenbücher geführt, in denen Taufen, Heiraten und To(d)te eingetragen wurden. Bis 1875 waren dieses offizielle gesetztliche Urkunden. Siehe auch Kirchenbuch Filme. Seit 1875 wurde diese Funktion durch den Staat gesetzlich ausgeführt und Kircheneintragungen waren nur noch religiöser Natur.
Siehe auch:
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