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Dauerbremse

Während die normale Betriebsbremse nicht zum Dauerbetrieb geeignet ist und bei längerem Betrieb infolge der nachlassenden Kühlwirkung zur Überhitzung und damit zu Bremsminderung oder gar zum Bremsversagen neigt (Fading), hat die Dauerbremse die Funktion länger andauerndes Bremsen zu ermöglichen.

Eine Dauerbremse ist bei schweren Lkw und Bussen vorgeschrieben, in der Bundesrepublik Deutschland durch die Regelung nach § 41 (15) Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) für Busse über 5,5 t und Lkw über 9 t zulässiger Gesamtmasse. Die Dauerbremse soll das vollbeladene Fahrzeug in einem Gefälle von 7 % bei einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h halten.

Man unterscheidet:


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