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Bearbeitet ein Urheber das Werk eines anderen, so erhält er nach geltender Rechtsprechung ein Mitspracherecht, darüber zu entscheiden, wie die Bearbeitung verwendet werden darf. War das ursprüngliche Werk noch für jeden frei kopierbar, verteilbar, veränderbar usw., so übertragen sich diese Freiheiten nicht automatisch auf die Bearbeitung. Dies versuchen Copyleft-Lizenzen umzukehren. Da auch der ursprüngliche Autor ein Mitspracherecht an der Bearbeitung hat, erlaubt er nur dann die Weitergabe der Bearbeitungen, wenn sie zu den gleichen umfangreichen Rechten an jedermann lizenziert werden. Das Copyleft soll somit verhindern, dass freie Software zum Ausgangsmaterial künstlich knapper proprietärer Software wird.
Das Copyleft-Verfahren wurde zunächst von der Free Software Foundation für die GNU-Lizenzen (GPL, LGPL und GFDL) verwendet. Inzwischen wird das Verfahren jedoch auch von anderen Organisationen nachgeahmt. Dies betrifft beispielsweise diverse Musiklizenzen wie die OAL der Electronic Frontier Foundation, sowie Versuche, eine für alle Werkstypen anwendbare Copyleft-Lizenz zu schaffen, zum Beispiel die DSL oder die Share Alike License des Projekts Creative Commons.
Durch das Copyleft der GPL wurden Menschen veranlasst, freie Software zu schreiben, die es sonst nicht getan hätten. So hätte es sonst beispielsweise einen freien Compiler für C++ erst später oder gar nicht gegeben. Doch auch wenn das Copyleft-Verfahren bei freien Computerprogrammen gute Dienste leistet, so ist es doch kein Allheilmittel:
Siehe auch: Open Source, Open Publication License
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |