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Basis der Constitutio Criminalis Carolina war die 1507 von Johann Freiherr von Schwarzenberg verfaßte Halsgerichtsordnung von Bamberg, die bereits auf das humanistische Gedankengut italienischer Rechtsschulen (Römisches Recht) zurückgriff.
Die Constitutio Criminalis Carolina wurde von Kaiser Karl V im Jahre 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und erst zwei jahre später (1532) auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert womit sie Gesetzeskraft erhielt. Erst durch ihre Einführung wurden in Deutschland die entsprechenden Voraussetzung geschaffen zwischen 1580 und 1680 massenhaft Hexenprozesse durchzuführen. Auf sie stützte sich außerdem die Methode der so genannte peinlichen Befragung bei der Erwirkung von Geständnissen (Urgicht). So galten gemäß der Constitutio Criminalis Carolina fortan als schwere Verbrechen z.B.:
Die Constitutio Criminalis Carolina wird auch nur schlicht Carolina genannt und gilt heute als erstes allgemeines, deutsches Strafgesetzbuch.
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