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Mit der Überwachung zur Einhaltung der Konvention ist die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) beauftragt. In einem so genannten "Verifikationsanhang" zum Übereinkommen sind die einzelnen Schritte zur Vertragserfüllung festgelegt. Bei Verstößen kann die OPCW sowohl die UN-Generalversammlung als auch den UN-Sicherheitsrat einschalten. Letzterer kann mit Sanktionen die Nichteinhaltung ahnden.
Kritiker sehen ein Überwachungsproblem in der erschwerten Kontrolle der Chemischen Industrie, da sich viele Stoffe generell zur Herstellung von Chemiewaffen eignen. Die Vereinten Nationen haben daher einen freiwilligen Hilfsfonds eingerichtet, der die Nutzung chemischer Produkte zu friedlichen Zwecken fördern soll. Chemische Waffen zählen neben den nuklearen und biologischen Waffen zu den so genannten Massenvernichtungsmitteln. Sie stellen ein großes Risiko für die Menschheit dar. Hinzu kommt, dass Chemiewaffen in den Händen von Terroristen leicht von diesen eingesetzt werden könnten.
Deutschland hat die Konvention 1994 ratifiziert, Österreich und die Schweiz zogen 1995 nach.
Insgesamt haben bis zum Juni 2004 164 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Einige Ratifizierungen stehen noch aus.
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