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1 Aufgaben 2 Durchgeführte Eingliederungen (1938 bis 1939) 3 Geplante, aber unterbliebene Eingliederungen (1940 bis 1945) 4 |
Aufgaben
Die Chefs der Zivilverwaltung unterstanden unmittelbar Hitler und hatten in eigener Verantwortung in Abstimmung mit den Reichszentralbehörden in Berlin die Eingliederung ihrer Verwaltungsbezirke in das Deutsche Reich und insbesondere die Einführung des Reichsrechts vorzubereiten.
Ab August 1940 wurden die Gauleiter an der deutschen Westgrenze als Chefs der Zivilverwaltung auf luxemburgischem und französischem Gebiet bestellt, und zwar für:
Ab April 1941 wurden die Gauleiter an der deutschen Südostgrenze als Chefs der Zivilverwaltung auf ehemals jugoslawischem Gebiet bestellt, und zwar für:
Ab August 1941 wurde der Gauleiter an der deutschen Ostgrenze als Chef der Zivilverwaltung (zunächst als Zivilkommissar bezeichnet) auf ehemals sowjetrussischem Gebiet bestellt, und zwar für:
Durchgeführte Eingliederungen (1938 bis 1939)
Geplante, aber unterbliebene Eingliederungen (1940 bis 1945)
Westen:
Südosten:
Osten:
Faktisch wurden alle CdZ-Gebiete nach 1940 wie Reichsgebiet behandelt, gehörten aber formell noch nicht zum Reichsverband.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |