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CE-Kennzeichnung

Das CE-Zeichen wurde vorrangig geschaffen um den freien Warenverkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu gewährleisten. Die CE-Kennzeichnung wird häufig als "Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet.

EU-Richtlinien gemäß Art. 95 EU-Vertrag (sog. Binnenmarktrichtlinien)legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Mit der CE-Kennzeichnung durch den Hersteller bestätigt dieser, daß diese Mindestanforderungen eingehalten werden. Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts. Soweit dieser seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, geht diese Verpflichtung an dessen Beauftragten im EWR oder den Importeur oder letztlich an den Inverkehrbringer (ugs. Verkäufer) über.

Wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung sind:

Das CE-Zeichen ist Voraussetzung für das Inverkehrbringen von Produkten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist, in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in: Für die folgenden Produktgruppen gibt es europäische Richtlinien als Grundlage für die CE-Kennzeichnung:

Weblinks zum Thema:


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