Der Casus Foederis (lat casus: der Fall, lat. foederatus: der Verbündete) eigentlich: der Bündnisfall, bezeichnet
in der diplomatischen Sprache den Begriff, der eine Lage kennzeichnet, in der eine von einem Staat aufgrund eines militärischen Beistandsvertrages eingegangene Verpflichtung wirksam wird, in einen Krieg einzutreten, den der jeweilige Bündnispartner führt, bzw. einen Krieg zum Schutze dieses Partners zu beginnen.
mlwerke.de/me/me09/me09_142.htmwww.mlwerke.de/me/me09/me09_142.htm - Eine historische Darstellung, wo der "casus feoderis" in einem Zusammenhang dargestellt wird
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