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Ein Eigentumsvorbehalt (Kreditsicherung, Pfändung) wird durch eine Meldung an die Zulassungsstelle in der Präfektur erklärt. Bei der Ummeldung eines Fahrzeuges auf einen neuen Eigenümer muß das Nichtvorhandensein eines Eigentumsvorbehaltes durch den neuen Eigentümer bei der Anmeldung nachgewiesen werden.
Dieser Nachweis kann über das Internet beschafft und ausgedruckt werden.
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