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Auf politischen Druck seitens der deutschen Wirtschaft wurden erschwerende Bestimmungen erlassen, so etwa, daß vor der Freigabe des Einkaufs das Schiff im Zollausland anlegen musste. Dies führte zu kuriosen Situationen in der Art, daß ein deutsches "Butterschiff" den nächstgelegenen dänischen Hafen ansteuerte, dort ein Tau auswarf, das um den Poller am Kai geschlungen und sofort wieder gelöst wurde, womit das Schiff formal angelegt hatte und zurückfahren konnte.
Da die Fahrt selbst bald fast zum Nulltarif bzw. für einen symbolischen Preis von einer Mark angeboten wurde, wurde die Fahrt gern auch als Vergnügungsreise mit zusätzlichem Nutzen unternommen. Auf der Ostsee waren Butterfahrten bis zum Ende der 90er Jahre aus fast allen Häfen üblich. Später wurden auch Butterfahrten per Bus nach Holland organisiert.
Heute wird mit der werbeeträchtigen Bezeichnung Butterfahrt umgangssprachlich auch eine organisierte Fahrt mit dem Bus oder Schiff mit angeschlossener Verkaufsveranstaltung bezeichnet. Die Teilnahme an der Verkaufsveranstaltung darf für die Reisenden aus rechtlichen Gründen nicht verpflichtend sein. Dennoch ist die Butterfahrt in erster Linie ein Verkaufsinstrument und für den Ausrichter der eigentliche Zweck der Reise. Teilnehmer sind oft Pensionäre, die das Angebot der billigen Ausflugsfahrt mit inbegriffener Kaffee-und-Kuchen-Versorgung oder einem Mittagessen nutzen möchten.
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