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Er ist zuständig für sämtliche die Wirtschaft betreffende Fragen. Dabei gilt er einerseits als Bindeglied zwischen Konzernen und Politik, andererseits besitzt er selbst Macht in Wirtschaftsfragen einzugreifen. Er kann zum Beispiel vom Bundeskartellamt nicht genehmigte Fusionen per Ministerentscheid zum Wohl des Wirtschaftsstandorts Deutschland doch genehmigen.
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