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Aufgaben
Die Bundesversammlung nimmt die Angelobung des Bundespräsidenten vor, sie hat die Möglichkeit, eine Volksabstimmung zur vorzeitigen Absetzung des Bundespräsidenten anzusetzen oder die Zustimmung zur behördlichen Verfolgung bzw. zur Anklageerhebung beim Verfassungsgerichtshof wegen Verletzung der Bundesverfassung zu geben. Weiters fällt die Entscheidung über eine Kriegserklärung in den Zuständigkeitsbereich der Bundesversammlung.
Von 1920 bis 1931 und im Jahr 1945 wurde der österreichische Bundespräsident nicht durch eine Volkswahl bestimmt, sondern durch die Bundesversammlung.
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