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Bundestagsausschuss

Ein Bundestagsausschuss ist eine Arbeitsgruppe von Abgeordneten zu einem bestimmten Thema. Derzeit hat der Bundestag 21 ständige Ausschüsse mit jeweils 15 bis 42 Mitgliedern und ebensovielen stellvertretenden Mitgliedern. Jeder Ausschuss ist entsprechend der Größe der einzelnen Fraktionen im Bundestag zusammengesetzt. Die Ausschüsse tagen normalerweise in nichtöffentlicher Sitzung und bereiten inhaltlich die Sitzungen und Beschlüsse des Bundestages vor. Hier werden die Gesetzentwürfe beraten und Experten angehört.

Das Grundgesetz schreibt einen Auswärtigen Ausschuss, einen EU-Ausschusses, einen Verteidigungs- und einen Petitionsausschuss vor. Die weiteren Ausschüsse werden am Anfang der Legislaturperiode von den Abgeordneten festgelegt.

Die Ausschüsse sind:


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