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Da ein Misstrauensvotum in der Verfassung nicht vorgesehen ist, können Bundesräte während der Legislaturperiode nicht gestürzt werden. Auch eine Nichtwiederwahl eines amtierenden Bundesrates ist nicht üblich und geschah seit 1848 erst dreimal, zuletzt am 10. Dezember 2003, als Bundesrätin Ruth Metzler-Arnold nicht wiedergewählt wurde. Da Bundesräte also de facto unabsetzbar sind und den Termin ihres Rücktritts nach eigenem Gutdünken bestimmen, haben sie eine viel stärkere Stellung inne als die Minister in anderen Ländern.
Daraus ergibt sich auch eine sehr lange Amtsdauer der Bundesräte (ca. 10 Jahre im Durchschnitt). Die längstdienenden Bundesräte im 20. Jahrhundert waren Giuseppe Motta von 1911 bis 1940 und Philipp Etter von 1934 bis 1959.
Jedes Jahr wird aus den sieben Bundesräten der Bundespräsident gewählt. Er hat als erster unter Gleichen (Primus inter Pares) keine erweiterten Rechte, sondern erfüllt Repräsentationsaufgaben und leitet die Bundesratssitzungen. Im Jahr 2004 hat Joseph Deiss dieses Amt inne.
Die sieben Bundesräte stehen je einem Departement vor und sind dadurch vergleichbar mit Ministern anderer Länder. Die Liste der Departemente und der aktuell zuständigen Bundesrates:
Siehe auch
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