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1 Anforderungen 2 Einbaupflicht bei bestimmten Gebäuden 3 Siehe auch |
Anforderungen
Eine Brandwand wird darauf ausgelegt, dass sie 90 Minuten dem Feuer widerstehen soll. Sie wird in der Regel über das Dach geführt, um einen Feuerüberschlag oberhalb der Dachhaut zu verhindern.
Die Brandwand soll selbst bei vollständiger Zerstörung eines angrenzenden Brandabschnittes noch ausreichend standsicher sein und darf nicht durch vom Feuer zerstörte und herunterfallende Bauteile ihre Funktion verlieren.
Einbaupflicht bei bestimmten Gebäuden
Brandwände werden erforderlich, wenn
Bei großen Gebäuden, bei denen die Funktion durch eine innere Brandwand zu stark beeinträchtigt wird, ist es üblich das vollständige Abbrennen durch eine automatische Feuerlöschanlage zu verhindern. In diesem Fall wird keine innere Brandwand angeordnet.
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