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Die Begriffe biologisch und ökologisch dürfen laut EU-Bio-Verordnung (EGVO 2092/91) nur für entsprechend angebaute und kontrollierte Bio-Lebensmittel verwendet werden. Auf dem Etikett kann also z.B. Biologischer oder Ökologischer Anbau, kontrolliert biologisch/ökologisch" oder Abkürzungen wie Bio oder Öko stehen.
Die Kennzeichnung Ökologische Agrarwirtschaft-EWG-Kontrollsystem und die Angabe des Namens:... und/oder der Nummer:... des EU-Kontrollorgans geben an, dass dieses Lebensmittel laut Bio-EU-Regelung hergestellt und von anerkannten EU-Kontrollorganen kontrolliert wurde. Auf dem Etikett kann der Bio-Anbauverband angegeben sein, bei dem der Hersteller Mitglied ist.
Für Lebensmittel, die aus mehreren Zutaten zusammengesetzt sind, gilt folgende Kennzeichnungsregelung:
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