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Der Bildungsgutschein ist die schriftliche Zusage des Bundesagentur für Arbeit für die Kostenübernahme einer Teilnahme an einer Weiterbildung.
Ab Ausstellungsdatum des Bildugsgutscheins hat dieser eine Gültigkeit von maximal 3 Monaten. Er kann entweder sehr frei formuliert sein, sodass der Adressat des Bildungsgutscheins sich selbst eine geeignete Bildungsmaßnahme suchen kann, oder aber die geeigneten Bildungsträger können auch bereits schon vom Arbeitsvermittler vorgegeben sein.
Bei dem Bildugsgutschein handelt es sich um eine so genannte Kann-Leistung, d.h. der Arbeitsvermittler kann den Bildungsgutschein vergeben, muss aber nicht.
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