Als bilateral (lat zweiseitig) bezeichnet man Verhandlungen und Abkommen, die zwischen zwei verschiedenen Parteien stattfinden. Das Gegenteil ist unilateral (einseitig) - dies bedeutet, dass eine der Parteien über den Kopf der anderen hinweg eine Entscheidung fällt.
Sind mehrere Parteien beteiligt, sind Verhandlungen und Abkommen multilateral (vielseitig).
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.