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Bezugsgröße

Die Bezugsgröße ist eine dynamische Rechengröße, die im System der gesetzlichen Sozialversicherung verwendet wird. Sie entspricht dem Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Kalenderjahres, aufgerundet auf den nächsten durch 420 teilbaren Betrag. (siehe bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_4/__18.html § 18 SGB IV)

Verwendung findet die Bezugsgröße beispielsweise für die Ermittlung der Einkommensgrenze für die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung oder als Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In beiden Fällen wird ein Siebtel der Bezugsgröße herangezogen.

Die Bezugsgröße beträgt in den alten Bundesländern
Jahr jährlich monatlich
2004 28.980 € 2.415 €
2003 28.560 € 2.380 €
2002 28.140 € 2.345 €
2001 53.760 DM 4.480 DM


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