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Verwendung findet die Bezugsgröße beispielsweise für die Ermittlung der Einkommensgrenze für die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung oder als Hinzuverdienstgrenze bei Bezug einer Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr aus der gesetzlichen Rentenversicherung. In beiden Fällen wird ein Siebtel der Bezugsgröße herangezogen.
Die Bezugsgröße beträgt in den alten Bundesländern
| Jahr | jährlich | monatlich |
|---|---|---|
| 2004 | 28.980 € | 2.415 € |
| 2003 | 28.560 € | 2.380 € |
| 2002 | 28.140 € | 2.345 € |
| 2001 | 53.760 DM | 4.480 DM |
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