Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Bezirksversammlung

Berzirksversammlung. (BV)

Bezeichnung für die sieben Kommunalparlamente in den Hamburger Bezirken Altona, Bergedorf, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Hamburg-Nord, Harburg und Wandsbek.

Die Bevölkerung wirkt insbesondere durch die BV an den Angelegenheiten des Bezirks und den Aufgaben des Beziksamtes mit. Jede BV besteht aus 41 Mitgliedern und wählt den Bezirksamtsleiter. Die Beschlüsse und Aufträge der BV sind Anregung für das Verwaltungshandeln der jeweiligen Bezirksämter. In der Samtgemeinde Hamburg verfügen die BV nicht über das Recht eine Gebührensatzung zu beschließen. Die Macht der BV ist begrenzt, bei wichtigen Entscheidungen haben Senat und Bürgerschaft der freien und Hansestadt Hamburg das Recht die Angelegenheiten an sich zu ziehen.

Die Bezirksversammlungen werden seit der Wahlrechtsreform von 2004 alle fünf Jahre, parallel zu den Europawahlen von den wahlberechtigten Bürgern Hamburgs gewählt. Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen, die das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in Hamburg ihre Wohnung haben.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.