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Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft

Die Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaft, kurz BFHu, zählt zu den Spezialkräften des Bundesgrenzschutzes. Die ersten Festnahmeeinheiten wurden in Winsen/Luhe und Rosenheim nach dem Tod zweier Polizeibeamter 1987, auf der Startbahn 18 West in Frankfurt am Main, gegründet.

Der Bundesgrenzschutz verfügt heute über 5 BFHu`n im gesamten Bundesgebiet (Uelzen, Blumberg, St. Augustin, Hünfeld, Bayreuth). Eine BFHu besteht aus 2 Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE), Unterstützungsdienst und Versorgungsdienst. Die Polizeibeamten einer BFE sind besonders ausgebildet, ausgestattet und leistungsfähig.

Ihr Ziel ist es, erkannte Straftäter aus Versammlungen heraus festzunehmen. Sie werden aber auch in Verfahren gegen die organisierte Kriminalität eingesetzt. Grundsätzlich werden sie dort eingesetzt, wo eine erhöhte Gefährdung gegeben ist.


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