im weiteren Sinn Geschäftigkeit, Treiben, Lebhaftigkeit.
Für den Bereich des Arbeitsrechts existiert keine einheitliche gesetzliche Definition des Betriebsbegriffs. Im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes wird darunter verstanden: "die organisatorische Einheit innerhalb derer der Arbeitgeber alleine oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von sächlichen und immatriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt, die sich nicht in der Befriedigung des Eigenbedarfs erschöpfen". Ein Unternehmen kann mehrere Betriebe haben. Ein Betrieb kann aber (wenn ein einheitlicher Leitungsapparat existiert) aber auch von mehrerer Unternehmen geführt werden (= Gemeinschaftsbetrieb).
die Organisationseinheit eines Unternehmens, welches für die Herstellung des Produktes verantwortlich ist.
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