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Beschleunigungsspur

Als Beschleunigungsspur oder auch Beschleunigungsstreifen wird die Auffahrt auf eine Schnellstraße (z.B. Autobahn) bezeichnet. Die Beschleunigungsspur dient dazu, den neu auf die Schnellstraße auffahrenden Verkehrsteilnehmern die Möglichkeit zu geben, noch vor dem endgültigen Auffahren auf die Hauptfahrbahn ungefähr dieselbe Geschwindigkeit wie der fließende Verkehr zu erzielen, so daß sie sich möglichst gefahrlos in den Verkehrsstrom eingliedern können. Auf Beschleunigungsspuren gilt die Besonderheit, daß hier ausnahmsweise auch das Rechtsüberholen der links fahrenden Fahrzeuge erlaubt ist.

Die Beschleunigungsspur endet mit einer diagonal von der rechten Fahrbahnbegrenzung nach links zum rechten Rand der am weitesten rechts liegenden Fahrspur führenden durchgezogenen weißen Linie. Entsprechend der Straßenverkehrsordnung gilt für diese Linie ein Überfahrungsverbot: Gelingt es dem Fahrzeugführer nicht, sich bis zum Erreichen der weißen Linie in den Verkehr einzugliedern, so muß er von Rechts wegen anhalten (um nicht die weiße Linie zu überfahren) und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um sich nun aus dem Stand in den Verkehr eingliedern zu können.
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