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Die Beschleunigungsspur endet mit einer diagonal von der rechten Fahrbahnbegrenzung nach links zum rechten Rand der am weitesten rechts liegenden Fahrspur führenden durchgezogenen weißen Linie. Entsprechend der Straßenverkehrsordnung gilt für diese Linie ein Überfahrungsverbot: Gelingt es dem Fahrzeugführer nicht, sich bis zum Erreichen der weißen Linie in den Verkehr einzugliedern, so muß er von Rechts wegen anhalten (um nicht die weiße Linie zu überfahren) und auf eine Lücke im Verkehrsstrom warten, die groß genug ist, um sich nun aus dem Stand in den Verkehr eingliedern zu können.
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