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Die Versetzung in den Ruhestand (Pensionierung) erfolgt nach dem Erreichen bestimmter Altersgrenzen, die sich nach Dienstgradgruppen unterscheiden. Für Unteroffiziere mit Portopee und Offiziere bis zum Dienstgrad Hauptmann/Kapitänleutnant geschieht dies (zur Zeit) mit 55, für Stabsoffiziere mit 60 und Flaggoffiziere (Admiräle/Generäle) mit 65 Jahren.
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