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Die Berufsschule ist eine Teilzeitschule mit wöchentlich 8 bis 12 Unterrichtsstunden, abhängig vom Beruf und dem Ausbildungsjahr (nicht zuletzt auch der Lehrerversorgung). Die Unterrichtszeit kann auch zu mehrwöchigen Unterrichtsblöcken zusammengefasst werden. Diese Form wird insbesondere bei Ausbildungsberufen mit einer geringen Zahl von Auszubildenden (so genannten Splitterberufen) gewählt, wenn diese in Landes- oder Bundesfachklassen unterrichtet werden. Meist ist damit eine internatsmäßige Unterbringung verbunden.
Die restliche, also überwiegende Zeit dient der Vermittlung der nach dem Ausbildungsrahmenplan vorgeschriebenen Inhalte in dem Betrieb, mit dem der Ausbildungsvertrag abgeschlossen wurde.
Die Berufsschule und damit die gesamte Ausbildung schließt mit einer Abschlussprüfung vor einer 'zuständigen Stelle' - dies ist ein Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz - ab. In Deutschland sind dies z.B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK), die Rechtsanwaltskammern.
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsausbildung wird nach beendeter Berufsschule und der bestandenen Abschlussprüfung mit dem Abschlusszeugnis nachgewiesen. Traditionell werden dafür in Deutschland noch die Bezeichnungen 'Gesellenbrief' (im Handwerk), 'Facharbeiterbrief' (in den technischen Berufen der Industrie oder 'Kaufmannsgehilfenbrief' (in den kaufmännischen Berufen) gebraucht.
Die Ausbildungsdauer beträgt in Deutschland je nach Beruf 2 bis 3,5 Jahre. Für die Aufnahme einer Ausbildung gibt es in Deutschland formal keine Voraussetzungen; von den Betrieben wird in den meisten Fällen jedoch ein Haupt- oder Realschulabschluss oder die Qualifikation vorausgesetzt.
Siehe auch :
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