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Berufsausbildungsvertrag

Der Berufsausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einer/einem Auszubildenden (früher: Lehrling) und einem Ausbildenden (Ausbildungsbetrieb) in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Neben diesen beiden Hauptvertragspartnern müssen bei minderjährigen Auszubildenden noch die Erziehungsberechtigten (i.d.R. die Eltern) zustimmen. Der Vertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss schriftlich abgeschlossen werden, mündliche Vereinbarungen sind ungültig. Bestandteil des Berufsausbildungsvertrages ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufes. Außerdem schreibt der Gesetzgeber die Mindestangaben vor:

Inhalt
1 Inhalt des Berufsausbildungsvertrages
2 Pflichten der Vertragsparteien
3 Beendigung des Berufsausbildungsvertrages
4 Berufsbildungsgesetz
5 Überwachung und Förderung der Berufsausbildung
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Inhalt des Berufsausbildungsvertrages

Pflichten der Vertragsparteien

Mit Abschluss des Ausbildungsvertrages gehen die Hauptvertragspartner folgende Pflichten ein:

Pflichten des Ausbildenden

Der Ausbildende verpflichtet sich,

Pflichten des Auszubildenden

Der Auszubildende verpflichtet sich,

Beendigung des Berufsausbildungsvertrages

Der Vertrag endet

Berufsbildungsgesetz

Das Berufsausbildungsverhältnis ist im
Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Überwachung und Förderung der Berufsausbildung

Für diese Aufgabe sind nach dem Gesetz die so genannten zuständigen Stellen verantwortlich. In der gewerblichen Wirtschaft sind das die Handwerkskammern und die Industrie- und Handelskammern. Für andere Wirtschaftsbereiche regelt das Gesetz die Zuständigkeit. Zur Erfüllung dieser Aufgaben hat die zuständige Stelle Ausbildungsberater zu bestellen.

Rechtshinweis
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.