| Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste |
Das Berufsausbildungsverhältnis wird durch den Ausbildungsvertrag zwischen Ausbildendem und Auszubildendem begründet. Ausbildender kann dabei eine natürliche oder eine juristische Person (wie eine GmbH) sein. In jedem Fall muss ein geeigneter Ausbilder im Betrieb zur Verfügung stehen.
In Deutschland hat sich das Duale System durchgesetzt. Dabei vermittelt der Ausbildungsbetrieb die praktischen Inhalte des Berufsbildes, die Berufsschule übernimmt die theoretischen Anteile. Da immer mehr - gerade kleinere - Betriebe damit überfordert wären, bieten Innungen, Kammern und andere Bildungseinrichtungen mehrwöchige Kurse als überbetriebliche Ausbildung an.
Überwacht wird die Berufsausbildung durch die im BBiG so bezeichnete Zuständige Stelle.
In der Schweiz ist das Berufsbildungsverältnis als Lehrverhältnis (zwischen Lehrbetrieb und Lehrling) bekannt.
Rechtshinweis
|
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |