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Der Name Benelux wurde erstmals auf diesen Vertrag angewandt, er setzt sich aus den Anfängen der Landesnamen zusammen: Belgique/België, Nederland und Luxembourg.
Vorläufer des Benelux-Vertrages waren die 1921 zwischen Luxemburg und Belgien geschlossene Wirtschaftsunion mitsamt Währungsverbund und die 1948 gegründete Zollunion, die von den Exilregierungen der drei europäischen Länder bereits im Jahre 1944 vorbereitet worden und am 4. September vertraglich vereinbart worden war. Der Benelux-Vertrag von 1958 faßt diese vorangehenden und eine Reihe weiterer Vereinbarungen mit der Gründung der Benelux-Wirtschaftsunion zusammen.
Der Benelux-Vertrag war der erste vollkommen freie internationale Wirtschafts- und Arbeitsraum. Er gilt heute als die Keimzelle der Europäischen Gemeinschaft. Die Benelux-Länder waren zusammen mit Deutschland, Frankreich und Italien Gründungsmitglieder der EGKS und EWG, der Vorgänger der Europäischen Union.
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