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Bemessungsfahrzeug

Für Verkehrswege wird jeweils ein Bemessungsfahrzeug festgelegt. Dies ist das Fahrzeug, das den Verkehrsweg mit der geplanten Geschwindigkeit befahren kann.

Dabei sind zu unterscheiden:

Für öffentliche Straße gilt meist das max. zulässtige Fahrzeug nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Für kleinere Straßen wird oft das Feuerwehr- oder Müllfahrzeug als maßgebend angesetzt. Wenn der Verkehrsweg nicht für alle KFZ befahrbar ist, muss der Baulastträger dies durch Beschilderung anzeigen. Für Sonderrouten von Schwertransporten oder Militärtransporten gelten Einzelfallregelungen.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
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