Beischlaf
Der Begriff Beischlaf ist ein traditionelles wenn auch veraltetes Wort für den Geschlechtsakt, vor allem für den Vaginalverkehr oder Koitus heterosexuellerer Partner. Der Ausdruck kann auch für den homosexuellen Geschlechtsverkehr verwendet werden.
Obwohl der Begriff inzwischen als veraltet gilt findet er sich noch ganz gewöhnlich im Sprachgebrauch unserer europäischen Nachbarn.
Aufgrund der Traditionalität der juristischen Fachsprache findet er dort verbreitet Anwendung. Der Begriff Beischlaf wird vom deutschen Strafgesetzbuch im Tatbestand folgender Straftaten verwendet:
- Beischlaf zwischen Verwandten
- Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
- Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung
- Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen
Der Bundesgerichtshof definiert Beischlaf in ständiger Rechtsprechung als Eindringen des männlichen Gliedeses in den Scheidenvorhof. Der Begriff ist im juristischen Sinne daher nicht identisch mit dem Geschlechtsverkehr.
- juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=b2b1ce5a0731ac32dbf7e0b37e69a0e4&client=2&anz=21&pos=2&nr=19022&Blank=1.pdf Urteil des BGH vom 25. Oktober 2000 - 2 StR 242/00 im Volltext
Siehe auch: Beiwohnung
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