Der Begriff Behindertenhilfe umfasst organisierte Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen.
Einrichtungen bzw. Leistungsangebote der Behindertenhilfe sind beispielsweise :
Beratungsstellen
integrative Einrichtungen wie Kindergärten oder Integrationsbetriebe
Wohn- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderungen
Sonderschulen
Fahrdienste
berufliche Integrationshilfen
Getragen werden diese Einrichtungen von freien Trägern, wie beispielsweise Caritas, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Selbshilfeinitiativen, Elternvereinen oder, falls kein freier Träger für die Übernahme der entprechenden Aufgaben zur Verfügung steht, vom Staat, was dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. Finanziert werden diese Angebote in der Regel über Leistungen aus dem SGB IX (Sozialgesetzbuch).
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