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Behindertenhilfe

Der Begriff Behindertenhilfe umfasst organisierte Hilfs- und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderungen. Einrichtungen bzw. Leistungsangebote der Behindertenhilfe sind beispielsweise :

Getragen werden diese Einrichtungen von freien Trägern, wie beispielsweise Caritas, Diakonisches Werk, Lebenshilfe, Selbshilfeinitiativen, Elternvereinen oder, falls kein freier Träger für die Übernahme der entprechenden Aufgaben zur Verfügung steht, vom Staat, was dem Subsidiaritätsprinzip entspricht. Finanziert werden diese Angebote in der Regel über Leistungen aus dem SGB IX (Sozialgesetzbuch).


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