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In der Bundesrepublik Deutschland haben das Recht der Begnadigung - je nach Art des Verbrechens oder Vergehens - der Bundespräsident und die Ministerpräsidenten bzw. die Regierenden Bürgermeister (der Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg).
Auch die Amnestie, eine allgemeine Begnadigung Vieler, steht ihnen zu.
Zum religiösen Strafnachlass vgl. Gnade.
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