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Beflaggung öffentlicher Gebäude

Vor den meisten Gebäuden öffentlicher Dienststellen in Deutschland stehen Flaggenmaste. Diese sind jedoch in der Regel nur an bestimmten Tagen, d.h. bei bestimmten Anlässen mit Flaggen versehen. Allerdings sind die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn täglich beflaggt.

Inhalt
1 Beflaggungserlass
2 Regelmäßige Beflaggungstage
3 Besondere Anlässe
4 Zu setzende Flaggen
5 Bundesländer/Gemeinden

Beflaggungserlass

Viele Details der Beflaggung von Bundesbehörden sind im sog. Beflaggungserlass geregelt www.bund.de/Hintergrund/Protokoll/Protokoll-und-staatliche-Repraesentation/Deutsche-Symbole/Bundesflagge/Beflaggungserlass-.5556.htm

Die Vorschriften des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr und Bundesgrenzschutz.

Regelmäßige Beflaggungstage

An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu flaggen (sog. "regelmäßige allgemeine Beflaggungstage")

Besondere Anlässe

Das Bundesministerium des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen z.B. bei Todesfällen, sonstige Trauerfälle (sog. "aktuelle Beflaggungserlasse"). Hierbei wird die Flagge nur halbmast gesetzt, daß heißt auf die halbe Höhe des Flaggenmastes aufgezogen.

Bei bestimmten regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geflaggt werden.

Zu setzende Flaggen

Es ist die Bundesflagge zu hissen und - wenn ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist - die Europaflagge. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Bundesländer und der Gemeinden gehisst werden.

Bundesländer/Gemeinden

Die Bundesländer übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes. Einige Bundesländer habe zusätzliche Beflaggungstage. Die Regelung erfolgt meist in sog. Beflaggungsverordnungen.

Baden-Württemberg

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Keine landeseigenen Beflaggungstage.

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Keine landeseigenen Beflaggungstage.
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.