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1 Beflaggungserlass 2 Regelmäßige Beflaggungstage 3 Besondere Anlässe 4 Zu setzende Flaggen 5 Bundesländer/Gemeinden |
Die Vorschriften des Beflaggungserlasses der Bundesregierung gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr und Bundesgrenzschutz.
Bei bestimmten regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geflaggt werden.
Beflaggungserlass
Viele Details der Beflaggung von Bundesbehörden sind im sog. Beflaggungserlass geregelt www.bund.de/Hintergrund/Protokoll/Protokoll-und-staatliche-Repraesentation/Deutsche-Symbole/Bundesflagge/Beflaggungserlass-.5556.htm Regelmäßige Beflaggungstage
An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu flaggen (sog. "regelmäßige allgemeine Beflaggungstage")
Besondere Anlässe
Das Bundesministerium des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen z.B. bei Todesfällen, sonstige Trauerfälle (sog. "aktuelle Beflaggungserlasse"). Hierbei wird die Flagge nur halbmast gesetzt, daß heißt auf die halbe Höhe des Flaggenmastes aufgezogen.Zu setzende Flaggen
Es ist die Bundesflagge zu hissen und - wenn ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist - die Europaflagge. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Bundesländer und der Gemeinden gehisst werden.Bundesländer/Gemeinden
Die Bundesländer übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes. Einige Bundesländer habe zusätzliche Beflaggungstage. Die Regelung erfolgt meist in sog. Beflaggungsverordnungen.Baden-Württemberg
Keine landeseigenen Beflaggungstage.Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen ParlamentHamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen ParlamentNiedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Keine landeseigenen Beflaggungstage.Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Keine landeseigenen Beflaggungstage.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |