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Beförderungserschleichung

Die Beförderungserschleichung (umgangssprachlich auch Schwarzfahren genannt) ist ein vertypter Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen nach § 265a StGB. Systematisch gehört die Beförderungserschleichung zu den Betrugsdelikten. Vom Charakter her ist sie ein Vergehen.
Die Beförderungserschleichung verlangt im Mindesten Vorsatz.

Zwei Fallgruppen sind zu unterscheiden:

  1. Wer ohne gültige Fahrkarte ein (öffentliches) Beförderungsmittel benutzt, macht sich der Erschleichung von Leistungen nach § 265a StGB strafbar (mögliche Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr).
  2. Wer ohne gültige Fahrkarte ein öffentliches Beförderungsmittel benutzt und bei der Kontrolle einen falschen, nicht gültigen oder nur für bestimmte Zonen gültigen Fahrschein vorzeigt, macht sich des Betruges strafbar (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre). Bei einer falschen Fahrkarte kann noch eine Urkundenfälschung in der Alternative des Gebrauchmachens einer unechten oder verfälschten Urkunde vorliegen.

Zivilrechtlich fällt das nicht entrichtete Beförderungsentgelt sowie eine Bearbeitungsgebühr von 40 bis 47 Euro an. Die Strafanzeige ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden; in den letzten Jahren wird von den Unternehmen vermehrt davon gebraucht gemacht.

Die Beförderungserschleichung ist ein Delikt, das vor allem durch Jugendliche (Jugendkriminalität) begangen wird. Die Verfahren landen je nach Region bereits beim zweiten oder dritten Verstoß vor den Jugendgerichten. In der Regel wird der erste Verstoß noch von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Die Beförderungserschleichung wird kriminologisch zur Bagatell- oder Massenkriminalität gezählt und ist zugleich ein Kontrolldelikt, das sich durch sehr hohe Aufklärungsquoten auszeichnet.

Weblinks:

Siehe auch: Strafrecht, Straftat, Jugendstrafrecht, Kriminalität, Kriminologie
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.