ein philosophischer Begriff, siehe Bedingung (Philosophie)
in der juristischen Fachsprache ein Wirksamkeitserfordernis, das an ein ungewisses zukünftiges Ereignis anknüpft. Gegenbegriff ist die Befristung, die auf ein gewisses zukünftiges Ereignis abstellt. Siehe Bedingung (Recht)
Teil eines Verwaltungsaktes (VA), der Voraussetzung für den Bestand des VA ist, siehe Bedingung (Verwaltungsakt)
„Bedingung“
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