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Beamtenbeleidigung

Die Beamtenbeleidigung ist entgegen der allgemeinen Meinung kein eigenständiges Delikt im deutschen Strafrecht. Einen Beamten zu beleidigen ist also nicht "schlimmer", als dasselbe einem "normalen" Bürger anzutun. Der Unterschied ist nur, dass bei der Beleidigung eines Beamten auch der Dienstvorgesetzte unabhängig vom Beleidigten den zur Strafverfolgung erforderlichen Strafantrag stellen kann (s. § 194 Abs. 3 StPO).


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