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| Bayerisches Staatswappen | |
| Bayern Infos | |
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| Hauptstadt: | München |
| Fläche: | 70.549,32 km² |
| Einwohner: | 12.401.000 (2003) |
| Bevölkerungsdichte: | 164 Einwohner/km² |
| Landeshymne: | Gott mit dir du Land der Bayern |
| Homepage: | www.bayern.de |
| Parlamentarische Vertretung | |
| Stimmen im Bundesrat: | 6 |
Angrenzend sind die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen. Im Osten grenzt Bayern an Tschechien und im Süden an Österreich.
Zum Freistaat gehören vier bayerische Bevölkerungsgruppen: Franken, Schwaben, Baiern und Sudetendeutsche.
| Bayern Infos |
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Geschichte Politik Verwaltungsgliederung Regionen Geografie und Klima Wirtschaft Religion, "Stämme" und Sprache Staatswappen, Flagge und Hymne |
Geschichte
Im Zuge der Reformen von Minister Maximilian Josef Montgelas wurde die Schreibweise "Baiern" durch "Bayern" ersetzt, wohl wegen der Leidenschaft Ludwig I für die antike griechische Kultur.
Politik
Staatsaufbau
Grundlage der Landespolitik ist die am 2. Dezember 1946 beschlossene Bayerische Verfassung. Seit dem 1. Januar 2000 existiert ein parlamentarisches Einkammersystem. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Bayerischen Landtag, dessen Abgeordnete alle fünf Jahre (bis 1998: alle vier Jahre) gewählt werden.
Bis Ende 1999 existierte mit dem Senat eine zweite Kammer, in der Vertreter sozialer und wirtschaftlicher Interessenverbände theoretisch ein politisches Gegengewicht zum Landtag schaffen sollten. In einem Volksentscheid wurde am 8. Februar 1998 die Abschaffung dieser Kammer beschlossen.
Chef der Staatsregierung ist der Bayerische Ministerpräsident, der ihre Geschäfte leitet, die Richtlinien der Politik bestimmt, Bayern nach außen vertritt und die Staatsminister und -sekretäre ernennt.
Das Oberste bayerische Gericht ist das Bayerische Verfassungsgericht. Ihm nachgeordnet sind verschiedene Oberste Landesgerichte und die restliche Judikative.
Außer vom Landtag können in Bayern Gesetze auch durch Volksbegehren und Volksentscheid beschlossen werden. Ein Volksentscheid ist außerdem zu jeder Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig.
Wahlrecht
Im Vergleich zu Wahlen auf Bundesebene weist das bayerische Wahlrecht eine demokratische Besonderheit auf: Direktkandidaten, die in ihrem Wahlbezirk die Wahl gewonnen haben, können nur in den Landtag einziehen, wenn auch ihre Partei die Hürde von 5 Prozent erreicht hat.
Eine weitere Besonderheit findet sich im Kommunalwahlrecht. Hier besteht nämlich die Möglichkeit des Kumulierens ("Häufeln", Mehrere Stimmen können auf einen Kandidaten abgeben werden) und des Panaschierens (Stimmen können auf Kandidaten verschiedener Listen verteilt werden).
Am 21. September 2003 wurde per Volksentscheid die Altersgrenze für das passive Wahlrecht von 21 auf 18 abgesenkt.
Daneben gibt es in Bayern zahlreiche direktdemokratische Elemente. Neben dem Volksentscheid auf Landesebene wurde am 01.10.1995 durch eine Volksabstimmung direkte Demokratie auf Kommunalebene eingeführt. Pro Jahr gibt es in Bayern rund 100 Volksabstimmungen.
Verwaltungsgliederung
Regierungsbezirke
Landkreise
Die 7 Regierungsbezirke unterteilen sich in 71 Landkreise und 25 kreisfreie Städte:
| Die 71 Landkreise des Freistaates Bayern: | |||
| Die 25 kreisfreien Städte in Bayern: | ||
Städte und Gemeinden
Der Freistaat Bayern besteht aus 2.056 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand Frühjahr 2003). Diese verteilen sich wie folgt: 25 kreisfreie Städte, 26 Große Kreisstädte und 2.005 sonstige Städte und Gemeinden.
Regionen
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Geografie und Klima
Bayern liegt in Süddeutschland und umfasst:
Das Klima geht vom Nordwesten (relativ ausgeglichen) nach Osten ins Kontinentalklima über. An etwa 100 Tagen sind die Temperaturen unter Null, die Westwinde bringen durchschnittlich 70 cm Regen, im Südstau der Alpen lokal bis 180 cm. Im Süden beträgt die mittlere Sonnenscheindauer 1500 Stunden, im Norden trotz geringerer Niederschläge um 10 Prozent weniger.
Das Bundesland Bayern weist allerdings auch die größten wirtschaftlichen Unterschiede aller Bundesländer auf. So verteilt sich die Wirtschaftskraft vor allem auf die Regionen um München (mit Oberbayern und Augsburg), so wie auf die Region Nürnberg-Fürth-Erlangen, auf Unterfranken zwischen Würzburg und Aschaffenburg sowie die Region Regensburg. Regionen wie Oberfranken oder die nördliche Oberpfalz kann man als wirtschaftlich unterentwickelt betrachten. Diese Regionen weisen teilweise Arbeitslosenzahlen von über 10% auf. In den letzten Jahren konnten hier allerdings sehr gute Fortschritte in der Entwicklung vorgewiesen werden.
Gesprochen werden mehrere Dialekte aus drei großen Dialektfamilien:
Religion, "Stämme" und Sprache
Das bayerische Volk setzt sich aus vier gesetzlich anerkannten Stämmen zusammen: Zu den drei alten Stämmen, Altbayern, Franken und Schwaben kamen nach 1945 über zwei Millionen Flüchtlinge und Heimatvertriebene, die sogenannten Sudetendeutschen.
Ferner gibt es kleinere Gebiete, in den Südostthüringisch sowie hessische und sudetendeutsche Mundarten gesprochen werden.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen:
Einmal die weiß-blau gerautete Flagge, zum anderen die Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.