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Bauverbot

Nach österreichischem Recht erlässt das Amt eines Bezirks ein Bauverbot, wenn in einem Teil des Verwaltungsgebiets ein bestimmtes öffentliches Interesse vor jenem der privaten Eigentümer besteht.

Solche Gründe können sein:

Bauverbote können absolut sein, aber auch befristet oder bedingt (z.B. betreffs Bauhöhe, Zuleitungen). Manchmal werden sie mit Auflagenn (z.B. kein Brunnen) erlassen.

Ein absolutes Bauverbot besteht in vielen Natur- und Nationalparks, z.B. im Nationalpark Hohe Tauern.

Siehe auch:  Bauordnung   Baurecht   Bauamt  


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