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Räumliche Perspektive des Bauplanungsrechts ist die jeweilige Gemeinde, der in ihrer Gemarkung die Planungshoheit zusteht. Planungen, die räumlich über das Gemeindegebiet hinausreichen, nennt man Regionalplanung oder auch Landesplanung.
Kein Gegenstand des Bauplanungsrechts sind die Planungen für überörtliche Verkehrswege, für die besondere Gesetze existieren. Derartige und andere Fachplanungen (z. B. die Naturschutzplanung) mit der örtlichen Planung abzustimmen ist eine weitere Aufgabe des Bauplanungsrechts.
In Deutschland ist das Bauplanungsrecht fast vollständig im Baugesetzbuch enthalten. Hauptinstrument ist die Bauleitplanung.
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