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Baunutzungsverordnung

Die Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt in Deutschland die Art, das Maß, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche. Die Baunutzungsverordnung ist eine aufgrund § 9a des Baugesetzbuches erlassene Rechtsverordnung. Die ursprüngliche Baunutzungsverordnung war am 1. August 1962 in Kraft getreten.
Basisdaten
Kurztitel: Baunutzungsverordnung
Voller Titel: Verordnung über die bauliche Nutzung
der Grundstücke
Typ: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Baurecht
Gültigkeitsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Abkürzung: BauNVO
FNA: 213-1-2
Verkündungstag: 26. Juni 1962 (BGBl. I 1962, S. 429)
Aktuelle Fassung: 22. April 1993 (BGBl. I 1993, S. 466)
Die Baunutzungsverordnung gilt grundsätzlich für Gebiete, für die ein Bebauungsplan existiert. Nach § 34 Abs. 2 BauGB sind die §§ 1 - 15 BauNVO auch auf unbeplante Innenbereiche anwendbar.

Inhalt
1 Art der baulichen Nutzung (Gebietseinteilung)
2 Maß der baulichen Nutzung
3 Bauweise
4 Überbaubare Grundstücksfläche

Art der baulichen Nutzung (Gebietseinteilung)

Die Einteilung im Flächennutzungsplan wird nach § 1 Abs. 1 BauNVO wie folgt vorgenommen:
  1. Wohnbauflächen, gekennzeichnet mit W
  2. gemischte Bauflächen, M
  3. gewerbliche Bauflächen, G
  4. Sonderbauflächen, S

Die Einteilung im B-Plan wird nach § 1 Abs. 2 BauNVO wie folgt vorgenommen:
  1. Kleinsiedlungsgebiete, WS, § 2 BauNVO
  2. reine Wohngebiete, WR, § 3 BauNVO
  3. allgemeine Wohngebiete, WA, § 4 BauNVO
  4. besondere Wohngebiete, WB, § 4a BauNVO
  5. Dorfgebiete, MD, § 5 BauNVO
  6. Mischgebiete, MI, § 6 BauNVO
  7. Kerngebiete, MK, § 7 BauNVO
  8. Gewerbegebiete, GE, § 8 BauNVO
  9. Industriegebiete, GI, § 9 BauNVO
  10. Sondergebiete, SO, §§ 10, 11 BauNVO

Zu beachten ist stets, dass gerade Freiberufler nach § 13 BauNVO das Privileg genießen, in mehreren Gebieten Bauvorhaben durchführen zu dürfen.

Maß der baulichen Nutzung

Das Maß der baulichen Nutzung bestimmt sich gemäß §§ 16 - 21a BauNVO grundsätzlich nach der in den Bebauungsplan vorgesehenen Richtwerten. Diese sind die

Bauweise

Die Bauweise kann im Bebauungsplan festgesetzt werden. Differenziert wird zwischen offener und geschlossener Bauweise. Bei offener Bauweise sind die Bauwerke mit Grenzabstand zu errichten. Bei der geschlossenen Bauweise werden die Bauwerke ohne seitlichen Grenzabstand errichtet.

Überbaubare Grundstücksfläche

Im Bebauungsplan können Baulinien, Bebauungstiefen und Baugrenzen festgesetzt werden. Bei restriktiver Festsetzungen ist die Bebaubarkeit von Grundstücken nur innerhalb eines "Baufensters" möglich.


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.