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Über die Baulasten wird bei den Baubehörden ein Baulastenverzeichnis geführt. Die Baulasten sind nicht im Grundbuch verzeichnet.
In Bayern gibt es keine Baulasten und kein Baulastenverzeichnis. Die entsprechenden Verpflichtungen sind dort immer direkt im Grundbuch verzeichnet.
Baulasten bilden unter Umständen erhebliche wertbeeinflussende Tatsachen. Die Ermittlung eventuell vorhandener Baulasten bildet daher einen wesentlichen Bestandteil jeder Wertermittlung.
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