Bankkonten sind (Bestands-)Konten welche eine Bank für seine Kunden führt.
Einzelkonto: das ist ein Konto, welches nur einen Kontoinhaber hat. Gleichzeitig können aber mehrere Personen über das Konto verfügungsberechtigt sein.
Gemeinschaftskonto: von einem Gemeinschaftskonto spricht man, wenn mehrere Personen über ein Konto verfügungsberechtigt sind.
Und-Konto: bedeutet, dass die Kontoinhaber nur gemeinschaftlich über das Konto verfügen können. Die Ausstellung von Karten zur Geldabhebung (ec-Karten, Kreditkarten etc.)ist nicht möglich.
Oder-konto: bei einem Oder-Konto sind alle Inhaber berechtigt auch ohne den/die anderen Inhaber über das Konto zu verfügen. Ein Oder-Konto kann durch den Widerruf eines der Inhaber zu einem Und-Konto umgewandelt werden. Dies ist z.B. bei anstehenden Scheidungen und einem Gemeinschaftskonto interessant.
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