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Ein besonderes Problem stellen Autowracks dar, die nicht der Autoverwertung zugeführt wurden, sondern illegal an Straßenrändern abgestellt oder im Wald entsorgt werden.
Autowracks können noch wassergefährdende Betriebsstoffe, wie Bremsflüssigkeiten (Glykolether), Kühlflüssigkeiten (Ethylenglykol) und Motoröle enthalten, die unkontrolliert auslaufen und den Boden oder das Grundwasser gefährden können.
Das illegale Abstellen eines Autowracks kann einen Straftatbestand darstellen.
Um die illegale Abfallentsorgung von Autowracks einzudämmen hat der Gesetzgeber die Altfahrzeug-Verordnung erlassen.
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