Als Auszählungsverfahren bezeichnet man alle Verfahren, die dazu benutzt werden, um nach einer Wahl die auf die Wahllisten entfallenden Stimmen in Abgeordneten-Mandate umzurechnen.
Darunter fallen:
Hare-Niemeyer-Verfahren (Auch Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen, Hamilton-Verfahren)
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