Infos Home | Impressum | Original Artikel & Autoren Liste


Aussperrung

Die Aussperrung ist im deutschen Recht eine Maßnahme des Arbeitgebers im Arbeitskampf. Sie bedeutet den vorübergehenden Ausschluss mehrerer Arbeitnehmer von Beschäftigung und Lohnzahlung, also eine Betriebseinstellung. Sie ist in der Praxis stets eine Reaktion (Abwehrmaßnahme) gegen einen Streik. Die theoretisch denkbare Angriffsaussperrung kommt praktisch nicht vor.

Die Zulässigkeit der Aussperrung ist in der rechtswissenschaftlichen und politischen Literatur umstritten, wird in der Rechtsprechung aber schon seit langem anerkannt. Dabei wird die Aussperrung grundsätzlich nur im Rahmen der Kampfparität gewährt. Ein Spezialfall ist die kalte Aussperrung.

Die Aussperrung ist nach der Hessischen Verfassung rechtswidrig (Artikel 29)
Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.