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Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein deutsches Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien im Arbeitsschutz.

Die vollständige Bezeichnung lautet: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.

Fassung vom 7 August 1996 (BGBL. I S. 1246) in der geänderten Fassung vom 21 Juni 2002 (BGBL. I S. 2167)

Die Zielsetzung besteht darin die Gesundheit aller Beschäftigten (auch aus dem öffentlichen Dienst) durch Maßnahmen des Arbeitschutzes zu erhalten.

Wesentliche Neuerung bei der Einführung war die Gefährdungsbeurteilung.


Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste").
Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz.