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Die vollständige Bezeichnung lautet: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
Fassung vom 7 August 1996 (BGBL. I S. 1246) in der geänderten Fassung vom 21 Juni 2002 (BGBL. I S. 2167)
Die Zielsetzung besteht darin die Gesundheit aller Beschäftigten (auch aus dem öffentlichen Dienst) durch Maßnahmen des Arbeitschutzes zu erhalten.
Wesentliche Neuerung bei der Einführung war die Gefährdungsbeurteilung.
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