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Antrag

Ein Antrag ist im Privatrecht eine Willenserklärung, die auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist. Im öffentlichen Recht versteht man unter dem Begriff Antrag das Begehren eines Verhaltens von einer öffentlichen Stelle (Behörde oder Gericht). Letzteres unterscheidet sich von der bloßen Anregung dadurch, dass beim Antrag eine Entscheidung erwartet wird und der Antragende auch ein Recht auf eine Entscheidung hat.

Rechtshinweis
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