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1 Entstehung und Geschichte 2 Organisation 3 Versicherte 4 Finanzierung 5 Leistungen 6 |
Entstehung und Geschichte
Bereits 1925 wurde in die Bundesverfassung ein Artikel zur AHV aufgenommen. Die Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes, und dessen Annahme durch das Volk dauerte jedoch bis 1947. Im Jahre 1948 endlich konnte dann die AHV eingeführt werden. Um die AHV den Bedürfnissen der Zeit und der geänderten Demographie anzupassen, wurden bisher insgesamt 10 Revisionen vorgenommen. Die 11. Revision wurde am 16. Mai 2004 dem Volk zur Abstimmung vorgelegt und von diesem verworfen.
Siehe auch: InvalidenversicherungOrganisation
Nur zwei Bereiche der AHV sind zentral organisiert. Das Bundesamt für Sozialversicherung gewährleistet eine Einheitliche Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Die Zentrale Ausgleichsstelle führt die Gesamtbuchhaltung der AHV und teilt die Versicherungsnummern zu.
Alle anderen Aufgaben werden von den Ausgleichskassen wahrgenommen. Die über hundert Kassen werden von Verbänden, Kantonen und dem Bund getragen. Die Ausgleichkassen sind auch die Ansprechpartner der Versicherten.Versicherte
Obligatorisch bei der AHV versichert sind:
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt hauptsächlich über die Beiträge der Versicherten. Ausser Kindern sind alle Versicherten beitragspflichtig. Weitere Finanzierungsquellen sind Bundesbeiträge (aus Mehrwertsteueranteilen, sowie Tabak- und Spirituosensteuern) und Kantonsbeiträgen.
Bei unselbstständig Erwerbenden teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prämie je hälftig (je 4,2% des Bruttolohnes). Bei selbständig Erwerbenden richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen.
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Der Ursprungsartikel stammt von der deutschsprachigen Wiki pedia (siehe oben: "Original Artikel & Autoren Liste"). Der Text steht unter der GNU Freie Dokumentation Lizenz. |